FAQ | SUSV

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FAQ

News - FAQ

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Tauchplatzförderung habe?

Mängel und Probleme bei einem Tauchplatz oder Vorschläge zur Verbesserung des Tauchplatzes kannst du der Tauchkommission melden. Das Formular dazu findest du hier.
 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Sponsoring habe?

Bei Fragen rund um das Sponsoring kannst du dich an die Geschäftsstelle wenden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Versicherungsangebot habe?

Die Webseite des SUSV gibt dir viele Informationen zu den verschiedenen Kollektivversicherungen. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Kann ich Mitglied beim SUSV werden?

Jeder kann Mitglied beim SUSV werden! 
Einzig wenn du vom Angebot der Kollektivversicherung Gebrauch machen möchtest, muss dein Wohnsitz in der Schweiz sein.

Wie viel kostet eine Mitgliedschaft beim SUSV?
  • Einzelmitglied mit kollektiver Tauchversicherung: CHF 90.00
  • Einzelmitglied ohne kollektive Tauchversicherung: CHF 75.00
  • Clubmitglied mit kollektiver Tauchversicherung: CHF 75.00
  • Clubmitglied ohne kollektive Tauchversicherung: CHF 60.00
Was macht der SUSV eigentlich?

Der Schweizer Unterwasser-Sport-Verband (SUSV) ist seit 1957 die Dachorganisation für das Tauchen und andere Unterwassersportarten in der Schweiz. Unabhängig von der Ausbildungsorganisation (PADI, SSI, CMAS u. a.) sind alle willkommen. Als politisch und konfessionell neutrale Non-Profit-Organisation setzt er sich u. a. dafür ein, dass Tauchen und die Unterwassersportarten in der Öffentlichkeit als sichere und sinnvolle Freizeitbeschäftigung akzeptiert werden. 
Der SUSV vertritt die Interessen aller Mitglieder in der Schweiz bei Behörden, Verwaltungen und Tauchshops. Der SUSV setzt sich u. a. für die Förderung von Tauchplätzen ein. Er initiiert entsprechende Projekte und begleitet aktiv ihre Erschliessung. Den Mitgliedern steht ein breites Spektrum an Verbandsaktivitäten für jede Altersstufe zur Verfügung. 

Wer vertritt mich im SUSV?

Die Organisation des SUSV ist auf der Webseite des SUSV detaillierter erklärt.

Einzelmitglieder:

Der Einzelmitgliedervertreter vertritt die Belange der Einzelmitglieder im SUSV und wird von den Einzelmitgliedern gewählt. Der Stimmrechtsvertreter der Einzelmitglieder vertritt die Einzelmitglieder sowohl an der Delegiertenversammlung (DV) wie auch im Zentralvorstand (ZV). Im ZV hat der Stimmrechtsvertreter eine Stimme.

Clubmitglieder:

Der SUSV setzt sich aus drei Sprachregionen zusammen: DRS, Romandie und Tessin.
Den Regionen steht jeweils der Regionalpräsident vor. Die Regionen sind wiederum in einzelne Sektionen eingeteilt, die von den jeweiligen Sektionspräsidenten geleitet und von den Mitglieder-Clubs unterstützt werden.
Die Regionalvorstände sind das Bindeglied und Ansprechpartner zwischen den Sektionen und dem ZV. Sie sind die Anlaufstellen für Fragen rund ums Tauchen, die aus den Sektionen gemeldet werden. Bei Bedarf sind die Regionen auch der Ansprechpartner gegenüber Behörden, Verwaltungen, usw.
Die Sektionen fungieren als operative Vertretung des SUSV und sind das Bindeglied und der Ansprechpartner zwischen den Clubmitgliedern innerhalb der Region. Sie melden ihre Anliegen dem Regionalpräsidenten weiter.

***

Die Delegiertenversammlung (DV) ist die oberste Instanz des SUSV und muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. 

Sie wird durch den Zentralvorstand (ZV) einberufen und geleitet. Der ZV ist für die Organisation und strategische Führung des SUSV verantwortlich. Er vertritt den SUSV gegenüber Behörden, Verwaltungen, usw. und setzt die Beschlüsse der DV und die Planung der mittel- und langfristigen Tätigkeit des SUSV um. Der ZV besteht aus 7 Personen: Zentralpräsidentin, Zentralkassier, 3 Regionalpräsidenten, Einzelmitgliedervertreter, Geschäftsführer.
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus einem SUSV-Mitglied pro Region.
Die GPK stellt sicher, dass Entscheide aller Gremien, Reglemente, Gesetzte den Statuten entsprechen. Die GPK führt an der DV das Stimm- und Wahlbüro und erstattet jeweils zuhanden der DV schriftlich Bericht und kann die DV zudem auch mündlich über spezielle Vorkommnisse orientieren. Insbesondere erstreckt sich ihre Kontrollfunktion auf die Geschäftsführung und den ZV. Die GPK hat die Pflicht der DV über festgestellte Unregelmässigkeiten in einer der Feststellungen angemessenen Art und Weise zu berichten und den ZV entsprechend zu informieren.

Was machen die Kommissionen des SUSV?
  • Tauchkommission: Sie koordiniert und unterstützt die Regionen, Sektionen und Tauchclubs bei Belangen rund um das Tauchen – zum Beispiel bei der Erschliessung und Erhaltung von Tauchplätzen.
  • Kommunikationskommission: Sie ist die Fachstelle des SUSV für die öffentliche Verbreitung von Informationen, die mit den Aktivitäten und Zielen des SUSV verbunden sind.
  • Foto-Video-Kommission: Sie ist die Fachstelle des SUSVs für Themen rund um die Nutzung visueller Medien unter Wasser. 
  • Umweltkommission: Sie ist die Fachstelle des SUSVs für Umwelt-Belange. 
  • Archäologiekommission: Sie ist die Fachstelle des SUSVs für Unterwasser-Archäologie.
Welche Sportarten sind beim SUSV angegliedert und wie sind diese vertreten?

Für jede Sportart (Apnoe, Flossenschwimmen, Unterwasserhockey, Unterwasser-Rugby und Mermaiding), gibt es einen Verantwortlichen der Sportart, der das Bindeglied zwischen der Sportart und dem ZV bildet. Athleten können ihre Anliegen dem Sportarten Verantwortlichen melden, der diese dem ZV weiterleitet.