Vorschriften Tauchlampen | SUSV

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Vorschriften Tauchlampen

News - Vorschriften Tauchlampen

Mitführen von Tauchlampen im Passagiergepäck

Für tragbare elektronische Geräte mit Lithium-lonen-Batterien mit mehr als 100 Wh wird die Genehmigung der Fluggesellschaft benötigt und erlaubt sind höchstens zwei Ersatzbatterien.
Grundsätzlich sind LED-Taucherlampen auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt (Ersatzbatterien hingegen immer nur im Handgepäck).
Trotzdem empfehlen wir die Mitnahme der LED-Taucherlampe im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck.
Weiter empfehlen wir auch, dass die Passagiere immer eine Kopie der Betriebsanleitung und gegebenenfalls das Sicherheitsdatenblattes bei sich zu haben oder im aufgegebenen Gepäck bei der LEDTaucherlampe anzuheften