SUSV kollektive Tauchversicherung | SUSV

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SUSV kollektive Tauchversicherung

News - SUSV kollektive Tauchversicherung

Der SUSV hat einen Kollektivversicherungsvertrag mit der HELSANA. Als Einzel- oder Clubmitglied des SUSV kannst du der kollektiven Tauchversicherung beitreten. Die Versicherung ist die HELSANA und nicht der SUSV.
Die Versicherung ist gültig, sobald der Mitgliederbeitrag eingegangen ist. Wird die Mitgliedschaft gekündigt, erlöscht die Kollektivversicherungsdeckung automatisch nach dem Kündigungsdatum.
Die Kollektivversicherung ist subsidiär, das heisst, sie ist anderen, bereits vorhandenen Versicherungen eines Mitglieds untergeordnet.

Die kollektive Tauchversicherung beinhaltet:

  • Sofortige Kostengutsprache für Erstbehandlung
  • Sofortige Kostengutsprache für Suche, Bergung und Rettung.
  • Subsidiäre Geld- und Logistikleistungen Invalidität, Renten und Todesfall.
  • Heilungskosten im Ausland
  • Subsidiärer Ausgleich von Taggeld

Es empfiehlt sich, für Ferndestinationen wie Indonesien, Malediven, Philippinen, Thailand usw. zusätzlich immer eine Reiseversicherung abzuschliessen.

Vorgehen bei einem Notfall in der Schweiz:
In der Schweiz bitte die allgemeine Notrufnummer 1414 wählen.  

Vorgehen bei einem Notfall im Ausland:
Im Ausland bitte die Nummer des deutschen Tauchernotrufs aquamed wählen: +49 421 240 110 12.
Bei einem internationalen Tauchzwischenfall übernimmt aquamed die Koordination der ersten Versorgung, damit eine sofortige und optimale Betreuung durch speziell geschulte Ärzte mit tauchmedizinischer Erfahrung gewährleistet ist.
Im Spital, beim Arzt oder in einer Druckkammer angekommen, ist die Aufgabe von aquamed erledigt. Die Geschäftsstelle erfasst eine Schadenmeldung bei der HELSANA (Kollektivversicherung) und die HELSANA übernimmt die weitere Fallbearbeitung.

Notruf National 1414
International +49 421 240 110 12   
SUSV/FSSS +41 31 301 43 43  


Fragen im Zusammenhang mit der Tauchversicherung:
SUSV/FSSS: +41 31 301 43 43
admin@susv.ch